Funk: Wer
mithören lässt, bekommt Ärger![]()
Feuerwehrleute verunsichert - Polizei ermittelte bereits
Von unserem Redaktionsmitglied Georg Schalk
Landkreis
Unter vielen der rund 4300 beinahe ausschließlich ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrleuten im Landkreis
herrscht große Verunsicherung. Es geht um die sachgemäße Benutzung der so
genannten Funkwecker, die
jederzeit lospiepsen und sie zum Einsatz rufen können. Die Informationen, die
die Helfer auf diesem Weg
über Funk bekommen, ist aber nur für sie persönlich gedacht. Was ist, wenn
jemand im Supermarkt oder an
der Arbeitsstelle des Feuerwehrmannes mithört? Ist dies dann strafbar? Die
Polizei hat zuletzt mehrere
Fälle registriert und schritt auch schon mehrmals ein. Das wiederum sprach sich
bei der Feuerwehr im
Landkreis wie ein Lauffeuer herum.
Vorladungen bei der Polizeiinspektion Günzburg, eine Hausdurchsuchung,
Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft, eine Geldbuße für eine Führungskraft, der dann aus der
Feuerwehr austrat, und dann
auch noch dies: Als die GZ gestern bei Kreisbrandrat Robert Spiller anrief, um
ihn zu der Sache um eine
Stellungnahme zu bitten, antwortete er: „Ich möchte derzeit keine Auskunft
geben, denn ich bin selbst
Beschuldigter.“ Nur so viel: „Der Weg, wie es gelaufen ist, ist nicht
glücklich.“ Gestern Abend musste
Spiller bei der Günzburger Polizei antreten und zu einem bestimmten Sachverhalt
Stellung nehmen.
Was hat dazu geführt, dass einige Feuerwehrleute bald keine Lust mehr haben,
ihren ehrenamtlichen
Dienst zu verrichten, weil sie Angst davor haben, von der Polizei ins Fadenkreuz
genommen zu werden?
Bei der Ichenhauser Feuerwehr ist man zwischenzeitlich so weit, dass die Aktiven
erst eine schriftliche
Aussage von höherer Stelle erwarten, was erlaubt ist und was nicht, sonst würden
sie ihre Funkwecker
abgeben, hieß es. Denn wer sich hier rechtswidrig verhält und verurteilt wird,
der gilt als
vorbestraft.
In einem Rundschreiben an alle Feuerwehr-Kräfte, Kommandanten und
Notfallseelsorger berichtete
Kreisbrandrat Spiller vor kurzem, dass es in jüngster Zeit wieder vermehrt
„Probleme mit offenen
Funkweckern“ bei aktiven Feuerwehr-Kollegen gegeben habe - und zwar mit solchen
Meldeempfängern, die
auf „Mithörschaltung“ gestellt werden können. „Der Funkverkehr der BOS (Behörden
und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben; d. Red.) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und hier
liegt das Problem“, so
Spiller. Deshalb müssten ab sofort bei allen Feuerwehr im Landkreis alle
Meldeempfänger so umgerüstet
werden oder sein, dass keine Mithörstellung geschaltet werden kann. Ausnahme
seien Führungskräfte wie
Kreisbrandmeister, -inspektoren sowie Kommandanten und Stellvertreter der
Stützpunkt-Feuerwehren.
Alexander Stempfle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen, glaubt,
dass es sich nicht
vermeiden lasse, dass Dritte Teile des Funkverkehrs mithören. „Wenn ich in der
Arbeit sitze und einen
Einsatz bekomme, dann muss ich meinem Chef sagen, wenn ich plötzlich weg muss“,
so der 33-Jährige. Und
wenn die Polizei, die in der Regel die Feuerwehren im Landkreis alarmiert, auf
ihre Durchsage, die nach
dem Signalton des Meldeempfängers ertönt, verzichtet? „Das wäre eine
Möglichkeit. Aber dann weiß ich
nicht, was auf mich zukommt: Der Einsatz kann lediglich eine kleine Ölspur sein,
dann pressiert es
nicht. In solchen Fällen reicht auch eine kleine Mannschaft. Bei einem Brand
sieht es anders aus. Oder
es ist ein schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - auch dann zählt
jede Sekunde.“
Der Feuerwehrmann könne sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bereits gedanklich
auf seine Aufgaben
vorbereiten, wenn er die Einsatzart kennt. Außerdem würde bei den Funkweckern
täglich um 18.30 Uhr ein
Probealarm ausgelöst, am Samstag sogar zweimal. Stempfle: „Es kam schon oft vor,
dass zu dieser Zeit
ein echter Alarm auflief. Deshalb ist die Durchsage wichtig.“
Der Kommandant hat sich bereits an Bürgermeister Hans Klement gewandt und wird
diese Woche auch noch
einen Brief an ihn verfassen. Auch das Landratsamt als Funkverkehrsbetreiber
werde eingeschaltet.
„Dieses Problem muss geklärt werden. Es betrifft alle Feuerwehren.“ Sollten
tatsächlich die 50
Meldeempfänger der Ichenhauser Wehr eingesammelt werden, müssten die Helfer per
Sirene - oder per
Telefon, wie im Fall des angegliederten ABC-Zuges - alarmiert werden. Im
vergangenen Jahr rückte die
Ichenhauser Wehr zu 100 Einsätzen aus.
Für Peter Maier, Chef der Polizeiinspektion (PI) Günzburg, gibt es klare Regeln
und Grenzen. „Man muss
auch von den Ehrenamtlichen erwarten können, dass sie mit den Informationen, die
sie über Funk
bekommen, sorgsam umgehen, die Verschwiegenheitspflicht, den Daten- und
Persönlichkeitsschutz
einhalten. Dann gibt es keine Probleme.“ Im Bereich der PI Günzburg habe es in
den vergangenen beiden
Jahren etwa ein halbes Dutzend Fälle gegeben, die nicht in Ordnung gewesen
seien, obwohl die Mitglieder
der Wehren regelmäßig belehrt würden. Laut Maier ist die Tatsache, dass Dritte
zufällig am Funk
mithören, wenn die Polizei an die Feuerwehr Auftrag und Ort eines Einsatzes
durchgibt, „kein Verstoß“.
Und Führungskräfte, die einen „offenen Funkwecker“ besitzen, also den gesamten
Funkverkehr mithören
können, müssten nach der Alarmierung eben auf leise oder stumm schalten.
Der Kritik aus Feuerwehrkreisen, die Polizei habe hier mit Kanonen auf Spatzen
geschossen und hätte
mehr reden sollen als gleich Ermittlungen einzuleiten, entgegnet Maier
entschieden: „Ich kann nicht
mehr mit jemanden sprechen, wenn ein Straftatbestand vorliegt. Es ist alles
sauber gelaufen und wurde
auch mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt. Ich fördere das Ehrenamt, aber es
gibt Grenzen.“
Folgebericht vom 02.04.2003
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