Funk: Wer mithören lässt, bekommt Ärger

Feuerwehrleute verunsichert - Polizei ermittelte bereits
Von unserem Redaktionsmitglied Georg Schalk


 

Quelle: Günzburger Zeitung


Landkreis

Unter vielen der rund 4300 beinahe ausschließlich ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleuten im Landkreis
herrscht große Verunsicherung. Es geht um die sachgemäße Benutzung der so genannten Funkwecker, die
jederzeit lospiepsen und sie zum Einsatz rufen können. Die Informationen, die die Helfer auf diesem Weg
über Funk bekommen, ist aber nur für sie persönlich gedacht. Was ist, wenn jemand im Supermarkt oder an
der Arbeitsstelle des Feuerwehrmannes mithört? Ist dies dann strafbar? Die Polizei hat zuletzt mehrere
Fälle registriert und schritt auch schon mehrmals ein. Das wiederum sprach sich bei der Feuerwehr im
Landkreis wie ein Lauffeuer herum.

Vorladungen bei der Polizeiinspektion Günzburg, eine Hausdurchsuchung, Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft, eine Geldbuße für eine Führungskraft, der dann aus der Feuerwehr austrat, und dann
auch noch dies: Als die GZ gestern bei Kreisbrandrat Robert Spiller anrief, um ihn zu der Sache um eine
Stellungnahme zu bitten, antwortete er: „Ich möchte derzeit keine Auskunft geben, denn ich bin selbst
Beschuldigter.“ Nur so viel: „Der Weg, wie es gelaufen ist, ist nicht glücklich.“ Gestern Abend musste
Spiller bei der Günzburger Polizei antreten und zu einem bestimmten Sachverhalt Stellung nehmen.

Was hat dazu geführt, dass einige Feuerwehrleute bald keine Lust mehr haben, ihren ehrenamtlichen
Dienst zu verrichten, weil sie Angst davor haben, von der Polizei ins Fadenkreuz genommen zu werden?
Bei der Ichenhauser Feuerwehr ist man zwischenzeitlich so weit, dass die Aktiven erst eine schriftliche
Aussage von höherer Stelle erwarten, was erlaubt ist und was nicht, sonst würden sie ihre Funkwecker
abgeben, hieß es. Denn wer sich hier rechtswidrig verhält und verurteilt wird, der gilt als
vorbestraft.

In einem Rundschreiben an alle Feuerwehr-Kräfte, Kommandanten und Notfallseelsorger berichtete
Kreisbrandrat Spiller vor kurzem, dass es in jüngster Zeit wieder vermehrt „Probleme mit offenen
Funkweckern“ bei aktiven Feuerwehr-Kollegen gegeben habe - und zwar mit solchen Meldeempfängern, die
auf „Mithörschaltung“ gestellt werden können. „Der Funkverkehr der BOS (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben; d. Red.) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und hier liegt das Problem“, so
Spiller. Deshalb müssten ab sofort bei allen Feuerwehr im Landkreis alle Meldeempfänger so umgerüstet
werden oder sein, dass keine Mithörstellung geschaltet werden kann. Ausnahme seien Führungskräfte wie
Kreisbrandmeister, -inspektoren sowie Kommandanten und Stellvertreter der Stützpunkt-Feuerwehren.

Alexander Stempfle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen, glaubt, dass es sich nicht
vermeiden lasse, dass Dritte Teile des Funkverkehrs mithören. „Wenn ich in der Arbeit sitze und einen
Einsatz bekomme, dann muss ich meinem Chef sagen, wenn ich plötzlich weg muss“, so der 33-Jährige. Und
wenn die Polizei, die in der Regel die Feuerwehren im Landkreis alarmiert, auf ihre Durchsage, die nach
dem Signalton des Meldeempfängers ertönt, verzichtet? „Das wäre eine Möglichkeit. Aber dann weiß ich
nicht, was auf mich zukommt: Der Einsatz kann lediglich eine kleine Ölspur sein, dann pressiert es
nicht. In solchen Fällen reicht auch eine kleine Mannschaft. Bei einem Brand sieht es anders aus. Oder
es ist ein schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - auch dann zählt jede Sekunde.“

Der Feuerwehrmann könne sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bereits gedanklich auf seine Aufgaben
vorbereiten, wenn er die Einsatzart kennt. Außerdem würde bei den Funkweckern täglich um 18.30 Uhr ein
Probealarm ausgelöst, am Samstag sogar zweimal. Stempfle: „Es kam schon oft vor, dass zu dieser Zeit
ein echter Alarm auflief. Deshalb ist die Durchsage wichtig.“

Der Kommandant hat sich bereits an Bürgermeister Hans Klement gewandt und wird diese Woche auch noch
einen Brief an ihn verfassen. Auch das Landratsamt als Funkverkehrsbetreiber werde eingeschaltet.
„Dieses Problem muss geklärt werden. Es betrifft alle Feuerwehren.“ Sollten tatsächlich die 50
Meldeempfänger der Ichenhauser Wehr eingesammelt werden, müssten die Helfer per Sirene - oder per
Telefon, wie im Fall des angegliederten ABC-Zuges - alarmiert werden. Im vergangenen Jahr rückte die
Ichenhauser Wehr zu 100 Einsätzen aus.

Für Peter Maier, Chef der Polizeiinspektion (PI) Günzburg, gibt es klare Regeln und Grenzen. „Man muss
auch von den Ehrenamtlichen erwarten können, dass sie mit den Informationen, die sie über Funk
bekommen, sorgsam umgehen, die Verschwiegenheitspflicht, den Daten- und Persönlichkeitsschutz
einhalten. Dann gibt es keine Probleme.“ Im Bereich der PI Günzburg habe es in den vergangenen beiden
Jahren etwa ein halbes Dutzend Fälle gegeben, die nicht in Ordnung gewesen seien, obwohl die Mitglieder
der Wehren regelmäßig belehrt würden. Laut Maier ist die Tatsache, dass Dritte zufällig am Funk
mithören, wenn die Polizei an die Feuerwehr Auftrag und Ort eines Einsatzes durchgibt, „kein Verstoß“.
Und Führungskräfte, die einen „offenen Funkwecker“ besitzen, also den gesamten Funkverkehr mithören
können, müssten nach der Alarmierung eben auf leise oder stumm schalten.

Der Kritik aus Feuerwehrkreisen, die Polizei habe hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen und hätte
mehr reden sollen als gleich Ermittlungen einzuleiten, entgegnet Maier entschieden: „Ich kann nicht
mehr mit jemanden sprechen, wenn ein Straftatbestand vorliegt. Es ist alles sauber gelaufen und wurde
auch mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt. Ich fördere das Ehrenamt, aber es gibt Grenzen.“


Folgebericht vom 02.04.2003

 

Feuerwehr-Funkmelder dürfen an sein

Landratsamt: Besondere Sorgfalt ist geboten - Thema bei Versammlung der Kommandanten
Landkreis (zg).

Inhaber von Meldeempfängern wie Feuerwehrleute droht keine Strafe, wenn sie alarmiert werden und Dritte zufällig am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen die Einsatzdaten mithören können. Darauf hat das Landratsamt Günzburg gestern hingewiesen. Dennoch sei auch hier ein sensibler Umgang mit dem Funkgeräten und den Inhalten der Meldungen durch die Feuerwehrleute erforderlich.

Das Landratsamt reagierte damit auf einen GZ-Artikel vom Samstag. Dabei war über polizeiliche Ermittlungen gegen Mitglieder der Feuerwehren wegen unbefugtem Mithörens des Funkverkehrs mit einem Meldeempfänger berichtet worden. Diese Nachricht hatte bei den Feuerwehrleuten im Landkreis zu Verunsicherungen geführt.

Nach Darstellung des Landratsamtes werden im Funkverkehr der Feuerwehren vertrauliche Daten übermittelt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, so auch Namen von verletzten oder getöteten Personen. Deshalb unterliegt der Feuerwehrfunk dem so genannten Fernmeldegeheimnis und damit den gleichen strengen Regelungen wie der Telefonverkehr. Somit gilt auch das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht über den Inhalt der Funkaussendungen.

Werden diese Normen verletzt, so steht eine Straftat im Raum. Die Polizei sei deshalb - wie in einem bekannt gewordenen Fall - bei einer Anzeige aufgrund der Strafprozessordnung verpflichtet, zu ermitteln und die von der Staatsanwaltschaft angeordneten Maßnahmen durchzuführen, so die Behörde.

Dennoch müssten die Feuerwehrleute nicht befürchten, bei vorschriftsmäßigem Gebrauch der ihnen zur Verfügung gestellten Geräte in den Fokus polizeilicher Ermittlungen zu geraten. So ist bei der so genannten „Stillen Alarmierung“, wenn sich aufgrund eines Signals „der Funkwecker öffnet“ und die Mitteilungen der Einsatzzentrale über den eingebauten Lautsprecher vom Feuerwehrmann, aber auch von Dritten zufällig mitgehört werden können, keine strafbare Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Im Umgang mit diesen Geräten sei im Hinblick auf die Vertraulichkeit des Funkverkehrs aber besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Laut Landratsamt ist es für den Inhaber des Meldeempfängers zumutbar, nach Abhören der Einsatzdaten und Feststellung, dass ihn dieser Einsatz nicht betrifft, den Empfänger auszuschalten oder aber sich dort hinzubegeben, wo nicht jedes Wort von anderen mitgehört werden kann. Weiter sei es nicht strafbar, wenn während Einsätzen von teilnehmenden Feuerwehrleuten Funkgespräche mitgehört werden. Die Weitergabe der erhaltenen Informationen an Dritte ist jedoch nicht zulässig.

Nach den neuesten Dienstvorschriften dürfen Überwachungsempfänger, die ein ständiges Mithören ermöglichen, nur noch den besonderen Führungsdienstgraden zugeteilt werden. Bei stichhaltiger Begründung können ausnahmsweise andere Dienstgrade damit ausgestattet werden. Diese Neuregelung ist Hintergrund des im GZ-Bericht vom 28. März wähnten Rundschreibens des Kreisbrandrates Spiller an die Kommandanten.

Wenige Einzelfälle

Jedes Feuerwehrmitglied werde über die Sensibilität des Funkverkehrs aufgeklärt, insbesondere, dass dessen Inhalt Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden darf.

Die Empfänger eines Funkmelders unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung, in der auf die Dienstvorschriften und Gesetze hingewiesen wird. Sofern dies bisher nicht geschehen ist, wird das Landratsamt verstärkt darauf drängen, dass dies durch die örtlichen Wehren erfolgt. In der kommenden Kommandanten-Dienstversammlung wird das Landratsamt die Regelungen zum Schutz des Funkverkehres zum Gegenstand machen, damit sich die wenigen Einzelfälle, wie sie nun bekannt wurden, nicht mehr wiederholen können.