Alarmstufen
Alarmstufe 1 / Kleinbrand
(Pkw-Brand, Rasenbrand, Mülltonnenbrand, verdächtige Rauchentwicklung)
Zur Bewältigung eines Kleinbrandes werden in der Regel die eigenen Kräfte der
Ortsfeuerwehr ausreichen. In jedem Fall ist aber immer eine Feuerwehr mit einem
wasserführenden Fahrzeug und umluftunabhängigem Atemschutz einzuplanen.
Alarmstufe 2 / Mittelbrand
(Zimmerbrand, mehrere brennende KFZ, LKW-Brand, Brand auf Müllkippe,
Gebäudebrand, Schienenfahrzeugbrand, kleiner Waldbrand)
Für die Bewältigung eines Mittelbrandes reichen in der Regel die Kräfte eines
Zuges (zwei bis drei Gruppen) aus. In dieser Alarmstufe ist auch ein
Löschfahrzeug vorzusehen (mit mindestens 1200 Liter Wasser). Umluftunabhängiger Atemschutz ist erforderlich. In jedem Fall ist mindestens 1
Satz hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen. In Orten mit hoher Bebauung (ab
3.OG) ist ggf. auch eine Drehleiter notwendig.
Alarmstufe 3 / Großbrand
(Tankzugbrand, Tanklagerbrand, Brand von Großobjekten, Industriebetrieben und
landwirtschaftlichen Anwesen, großer Waldbrand, Objekte, bei denen
Löschwasserförderung über lange Schlauchstrecken erforderlich wird)
Für die Bewältigung eines Großbrandes sind mindestens die Kräfte der Alarmstufe
2 sowie zusätzlich zwei weitere Löschzüge (2 TLF, 2 LF, 1 RW, ggf. DL, SW)
einzuteilen.
Alarmstufe 4 / THL - einfach
(Fahrbahnverunreinigung, Verkehrshindernis, Wasserschaden, Tierrettung,
umgestürzte Bäume, lose Bauteile, Unwetterschäden, sehr kleiner Ölunfall)
Für die einfache technische Hilfeleistung reichen in der Regel die eigenen
Kräfte der Ortsfeuerwehren aus. Sofern auf deren Fahrzeug keine Zusatzbeladung
THL mitgeführt wird, kann es sich empfehlen, ein weiteres Fahrzeug, möglichst
Löschgruppenfahrzeug, mit Zusatzbeladung THL einzuteilen.
Alarmstufe 5 / THL - mittel
(Unfall mit eingeklemmter Person, Bauunfall, kleiner Ölunfall)
Für die mittlere technische Hilfeleistung (mit Menschenrettung) reichen in der
Regel die Kräfte eines Zuges aus, bestehend aus Rüstwagen, Tanklöschfahrzeug und
Löschgruppenfahrzeug mit Zusatzbeladung THL. In jedem Fall sind jedoch zwei
Sätze hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen.
Alarmstufe 6 / THL - groß
(Massenunfall, Busunglück, Schiffsunglück, Zugunfall, Explosion,
Hauseinsturz, Flugzeugabsturz)
Für diese Alarmstufe sind mindestens die Kräfte nach Alarmstufe 5 sowie
zusätzlich zwei Züge (1 RW, 2 TLF, 2 LF mit Zusatzbeladung THL, ggf. DL)
einzuteilen. Es sollte dabei mindestens 1 RW2 eingeplant werden.
Alarmstufe 7 / Gefahrgutunfall
(Chemikalienunfall, großer Ölunfall, Tankwagenunfall, Tankwagenbrand, Gas,
gesundheitsschädliche, wassergefährdende und radioaktive Stoffe)
Für diese Alarmstufe sind Kräfte mit folgendem Gerät vorzusehen: 1 TLF mit P250,
Löschgruppenfahrzeug, Rüstwagen mit Zusatzbeladung Öl oder ÖSA, fahrbare
Ölabscheider, Ölsperren, Sonderausrüstung für Unfälle mit radioaktiven Stoffen.
Erstellt mit Hilfe von www.kfv-online.de